AGB

Für den geschlossenen Medienkooperationsvertrag gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEC The Enabling Company GmbH, BurdaVerlag Brand Licensing (nachfolgend “TEC”).

Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des PARTNERS gelten nicht.

  1. Eine Nutzung der Lizenz und der Logointegration des Verlagsobjekts außerhalb des Vertragsgebiets, ist, soweit EU-Recht es nicht ausdrücklich zulässt, nicht gestattet; in keinem Fall wird seitens TEC eine Gewähr für den Bestand dieser Rechte außerhalb des Vertragsgebiets gegeben.
  2. TEC räumt PARTNER gegen Zahlung der Lizenzvergütung (variable Lizenzvergütung + garantierte Lizenzvergütung + ggf. Signing Fee) für das Vertragsgebiet und für die Vertragsdauer das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht ein, das Logo für das Vertragsprodukt sowie für die mit dessen Inverkehrbringen verbundenen Aufmachungen, Werbematerialien etc. zu benutzen. Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzl. geschuldeter USt.

    Der PARTNER ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

    Der PARTNER verpflichtet sich, das Logo zu nutzen und das Vertragsprodukt spätestens zum vereinbarten Kampagnenzeitraum zu vertreiben und dessen Verfügbarkeit zu gewährleisten.

  1. Das wirtschaftliche und juristische Risiko, insbesondere hinsichtlich des Absatzes des Vertragsproduktes trägt ausschließlich der PARTNER.

    Es wird klargestellt, dass der PARTNER für die Rechtmäßigkeit der Herstellung, des Vertriebs, des Inverkehrbringens etc. des Vertragsproduktes und insbesondere der eigenen werblichen Kommunikation alleine verantwortlich ist.

    PARTNER garantiert im Wege der selbständigen Garantie und sichert zu, dass er sämtliche Honorare, Gebühren, Kosten, insbesondere diese, die von Urhebern, Künstlern und/oder sonstigen Inhabern von geistigen Schutzrechten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb des Vertragsproduktes selbst oder über Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) geltend gemacht werden, trägt.

    PARTNER garantiert im Wege der selbständigen Garantie und sichert zu, dass das Vertragsprodukt unter Einhaltung aller für das Inverkehrbringen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, allen Produktions-, Umwelt- und Sicherheitsregeln gem. dem neusten Stand der Technik und sonstigen verkehrsüblichen Standards hergestellt und vertrieben wird und von einheitlicher und gleichbleibender Qualität ist.

  1. PARTNER hat TEC vor jeder geplanten erstmaligen Verwendung des Logos auf Vertragsprodukten, Verpackungen, Aufmachungen, Werbungen etc. Muster, Ausdrucke und/oder andere Daten zur vorherigen, ausdrücklichen Freigabe durch TEC rechtzeitig vorzulegen. Eine Freigabe durch Schweigen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Änderungen freigebender Verwendungen müssen erneut freigegeben werden.
  1. PARTNER wird hiermit hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen dieses Vertrages angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung (Art. 6 Absatz 1 b), f) DSGVO), solange für diese Zwecke (auch aus steuerlichen Gründen) erforderlich, maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde (Art. 6 Absatz 1 a) DSGVO. Gleichermaßen ist TEC berechtigt, die so erhobenen personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken zu nutzen. TEC gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten gem. den gesetzlichen Vorgaben. PARTNER hat ggf. Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung (mit Wirkung für die Zukunft), auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
  1. PARTNER ist verpflichtet, über alle mit dem Vertragsprodukt erzielten Umsätze gesondert Buch zu führen. Die Aufzeichnungen müssen den buchhalterischen Regeln des Handelsgesetzbuches genügen. Der PARTNER wird TEC innerhalb einer Woche nach Ende eines jeden Kalenderquartals, eine Abrechnung, über die mit dem Vertragsprodukt erzielten Netto-Umsatzerlöse des vergangenen Quartals erteilen und hierbei mindestens die nachfolgende, geordnete und vollständige Aufstellung zukommen lassen: die Art und Menge der verkauften Vertragsprodukte, Höhe der variablen Lizenzvergütung.
  1. TEC ist berechtigt, die Bücher des PARTNER durch einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten, Wirtschaftsprüfer auf Übereinstimmung mit der Abrechnung einzusehen und prüfen zu lassen. TEC trägt die Kosten, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Abweichung um mehr als 3 Prozent (3%). In diesem Fall trägt der PARTNER die Kosten. In jedem Fall einer Abweichung ist neu abzurechnen und auf Rechnung zu zahlen. Eine Rückforderung etwaig zu viel bezahlter Lizenzgebühren ist ausgeschlossen.
  1. Jeder schuldhafte Zahlungsrückstand des PARTNERS wird ohne weiteren Nachweis in Höhe von acht Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz ab Fälligkeit verzinst. Fristgerechter Zahlungseingang ist maßgeblich.
  1. Die rechtlichen Schritte gegen festgestellte Verletzungen oder Eintragungen mit dem Logo verwechselbarer Kennzeichen behält TEC sich im internen Verhältnis der Vertragsparteien vor.

    PARTNER verpflichtet sich, aus der Benutzung des Logos keine über diesen Vertrag hinausgehenden Rechte herzuleiten und die mit dem Logo verbundenen Kennzeichenrechte weder selbst anzugreifen noch Angriffe Dritter anzuregen oder zu unterstützen.

    PARTNER verpflichtet sich Neueintragungen eines mit dem Logo verbundenen Kennzeichens zu dulden und ferner, keine mit dem Logo verwechslungsfähigen / identischen Geschmacksmuster-, Marken-, Warenzeichen- oder sonstige gewerblichen Schutzrechte und sonstige Rechte (insb. Internetdomains) in Deutschland und/oder anderen Ländern anzumelden, einzutragen, zu benutzen und/oder für sich in Anspruch zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten im Hinblick auf sämtliche Produkte, Waren und Dienstleistungen. Solche dennoch entstandenen eigenen Kennzeichenrechte, oder Geschmacksmuster oder urheberrechtlich geschützte Gestaltungen tritt der PARTNER, sofern und soweit gesetzlich möglich, bereits jetzt an TEC ab. TEC nimmt diese Abtretungserklärung bereits jetzt an.

    Mit Ende der Vertragslaufzeit (gleich aus welchem Grund; einschl. des Ausverkaufszeitraums) fallen alle dem PARTNER durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte automatisch an TEC zurück. Gleichzeitig endet das Recht des PARTNERS, das Logo bzw. eine damit identische/ verwechslungsfähige Bezeichnung zu verwenden, und zwar in allen Schreibweisen und Gestaltungsformen und rechtlichen Ausprägungen.

  1. Die Regelungen zugunsten TEC nach dem Vertrag haben Schutzwirkungzugunsten der Hubert Burda Media Holding KG, des Verlags des Verlagsobjektes sowie zugunsten der jeweiligen Geschäftsführer und Mitarbeiter.
  1. Haftungsbeschränkung
    TEC haftet nur:
  • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;
  • in allen anderen Fällen wegen einer Verletzung einer Kardinalspflicht, wegen Verzugs oder wegen Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom PARTNER nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet TEC höchstens bis zur Höhe der Garantiesumme.
  • Vorrangig zu Vorstehendem gilt: Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt insgesamt von jeglicher Haftungsbeschränkung unberührt.
  1. Verjährungsverkürzung: Alle gegen TEC gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder eine Haftung wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen.
  1. Falls eine der Vertragsparteien ein ihr vertragsgemäß zustehendes Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt oder für einen beliebigen Zeitraum nicht durchsetzt oder ausübt, bedeutet dies keinen Verzicht hierauf und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht dieser Vertragspartei auf eine spätere Durchsetzung oder Ausübung.

    Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

    PARTNER ist (außer in den Fällen des § 354a HGB) nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritten zur Ausübung zu überlassen. TEC ist berechtigt, diesen Vertrag auf konzernverbundene Unternehmen frei zu übertragen.

    Der Vertrag gilt auch für beiderseitige Rechtsnachfolger, wobei sich die Vertragsparteien bereits heute verpflichten, verpflichtende Teile dieser Vereinbarung ihren Rechtsnachfolgern ausdrücklich aufzuerlegen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des IPR und des CISG. Erfüllungsort ist München.

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen

1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Gewinnspielaufruf (nachfolgend „Gewinnspielbeschreibung“).
2. Veranstalter des Gewinnspiels ist die TEC The Enabling Company GmbH, Arabellastraße 23, 81925 München.
3. Die Gewinne und die möglichen Teilnahmewege sowie der Teilnahmeschluss ergeben sich aus der Gewinnspielbeschreibung unter www.instagram.com/burdaverlagbrandlicensing. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein (einschließlich etwaiger Registrierungsbestätigung). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Alle angebotenen Teilnahmewege sind hinsichtlich der Gewinnchancen gleichwertig.
4. Sofern die Teilnahmemöglichkeit für alle oder einzelne Teilnahmewege an weitere Bedingungen (z.B. eine Bestellung oder Einwilligung) geknüpft ist, wird dies in der Gewinnspielbeschreibung dargestellt. Der spätere Widerruf einer Bestellung oder Einwilligung berührt die Gewinnchance nicht.
5. Teilnehmen dürfen ausschließlich Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Mehrfachteilnahmen einer Person sind unzulässig.
6. Sofern die Erreichbarkeit des Gewinnspiels aus technischen Gründen eingeschränkt ist, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
7. Mitarbeiter des Veranstalters sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligter Dienstleister sowie von im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Angehörigen.
8. Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.
9. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme.
10. Die Gewinner werden unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip per Los ermittelt und schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Direktnachricht (z.B. in sozialen Netzwerken) über ihren Gewinn benachrichtigt. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, werden die Gewinner aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an den Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.
11. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf einen Dritten sind nicht möglich.
12. Sachpreise werden vom Veranstalter oder von einem von ihm beauftragten Dritten an den Gewinner kostenfrei versendet. Der Gewinner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 14 Tagen beim Veranstalter zu rügen, wobei es zur Wahrung der Frist genügt, wenn die Mängelrüge rechtzeitig an den Gewinnspielpartner abgesendet wird.
13. Ist die Frist abgelaufen, kann sich der Gewinner nicht mehr auf offensichtliche Mängel berufen. Der Veranstalter ist nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich.
14. Der Veranstalter verarbeitet (auch mit Hilfe der von Dienstleistern) die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO als Verantwortlicher, soweit und solange dies zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnbenachrichtigung und Gewinnbereitstellung erforderlich ist oder die Teilnehmer anderweitig eingewilligt haben. Zwecks Gewinnbereitstellung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer an Gewinnspielpartner oder an mit der Bereitstellung des Preises beauftragte Dritte offengelegt. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter TEC@datenschutzanfrage.de. Ihnen stehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.
15. Sofern das Gewinnspiel auch über soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram) veranstaltet oder beworben wird, gilt: Jeder Teilnehmer stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

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